PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz fordert Nachbesserungen für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr legte in der vergangenen Woche den Referentenentwurf zur Pflegereform, das Pflegeneuausrichtungsgesetz, vor. Die Mitglieder der PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz (RLP) zeigten sich enttäuscht, denn die versprochene Neuausrichtung der Pflege blieb aus. „Der Referentenentwurf bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Die Pflege wird weder reformiert, noch steht in Aussicht, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zeitnah einzuführen, was für eine wirksame Neuausrichtung unabdingbar ist. Verständlich, dass die Pflegenden ungeduldig werden und begründet eine grundsätzliche Reform der Pflege einfordern“, so Bernd Meurer, Vorstandsvorsitzender der PflegeGesellschaft RLP.
Der generelle Vorwurf an den Referentenentwurf richtet sich an die konzentrierte Leistungserweiterung im ambulanten Pflegesektor. Stationäre Einrichtungen gehen fast leer aus, erhalten weder zusätzliche Leistungen für Demenzkranke, noch profitieren sie von dem Zuschuss für Wohngemeinschaften. Darüber hinaus wird von den Einrichtungen gefordert, die ärztliche Versorgung zu reformieren. „Es ist richtig, die medizinische Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen verbessern zu wollen. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung muss auch künftig bei den Ärzten liegen. Hierauf soll der Gesetzentwurf deutlich hinweisen“, sagt Solveigh Schneider, Vorstandsvorsitzende der Pflegegesellschaft.
Die PflegeGesellschaft RLP begrüßt grundsätzlich die Flexibilisierung der Leistungen im ambulanten Pflege- und Betreuungsbereich, sieht aber erhebliche Probleme in der praktischen Umsetzung.
„Eine weitere Gefährdung der Pflegequalität ist die Ausweitung von Einzelpflegekräften und die Einführung von Präsenzkräften in der ambulanten Pflege. Wird dies wie geplant umgesetzt, entfallen für diese Kräfte diverse Anforderungen, denen Pflegedienste unterliegen. Es muss dringend geregelt werden, dass Einzelpflege- und Präsenzkräfte identischen gesetzlichen Regelungen unterliegen und gleiche Rechte und Pflichten gelten, wie für ambulante Pflegedienste auch. Im Gegensatz zu den Pflegediensten sollen diese Kräfte weder eine fachliche Qualifikation vorweisen oder der (Qualitäts-) Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder anderen Prüfinstanzen unterliegen. Damit ist die professionelle Versorgung für pflegebedürftige Menschen massiv in Gefahr und arbeitsrechtliche wie sozialversicherungsrechtliche Anforderungen würden ausgehebelt“, empört sich Bernd Meurer.
Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz fordert Präzisierung und Nachbesserung im Gesetzentwurf für die Pflege.
Info: Die PflegeGesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. ist eine Arbeitsgemeinschaft, die in Rheinland-Pfalz die Interessen der ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen vertritt.
Neben dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste gehören der Pflegegesellschaft die fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege: Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und die Diakonie an. Mit rund 326 ambulanten Pflegediensten, die ca. 20.000 Patienten betreuen, und über 450 stationären Pflegeeinrichtungen mit ca. 33.000 Plätzen, vertritt die Pflegegesellschaft das Gros der Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Um eine qualitativ hochwertige pflegerische Betreuung und Versorgung unserer pflegebdürftigen Menschen kümmern sich mehr als 35.000 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mehr über www.pflegegesellschaft-rlp.de.

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